Berechtigt zum Einkauf sind ausschließlich Inhaber von Berechtigungsscheinen. Die Prüfung der Bedürftigkeit und die Ausstellung der Scheine erfolgt
über die Caritas bzw. Diakonie. Die Berechtigungsscheine gelten ein Jahr und können im Tafelladen in Treuchtlingen genutzt werden, der einmal pro Woche geöffnet hat.
Bei jedem Einkauf müssen 2,00 Euro gezahlt werden.
Dafür erhält man Lebensmittel je nach Größe der Familie.
Es gilt der Grundsatz, dass die Tafeln bedürftige Menschen unterstützen, sie leisten aber keine Vollversorgung.